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Winterdienst
10. Dezember 2025
9 Min. Lesezeit

Winterdienst in NRW: Pflichten, Zeiten und geeignete Streumittel

Foto: Kris Tian (Unsplash)
Brüder Berisha Team
Redaktion

Rechtliche Grundlage

Die Räum- und Streupflicht ist in kommunalen Straßenreinigungssatzungen geregelt und stützt sich auf Verkehrssicherungspflichten. Eigentümer bzw. Anlieger müssen Gehwege und Zugänge so sichern, dass sie gefahrlos nutzbar sind.

Wer ist zuständig?

  • Anlieger/Eigentümer: Räumen und streuen Gehwege entlang des Grundstücks.
  • Kommunen: Zuständig für Fahrbahnen je nach Satzung/Priorität (Hauptstraßen zuerst).
  • Dienstleister: Können beauftragt werden, die Pflichten zuverlässig zu erfüllen.

Zeiten und Umfang

Die genauen Zeiten und Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der Stadt/Gemeinde.

  • Räumen und streuen werktags ab ca. 7 Uhr, sonn-/feiertags ab ca. 9 Uhr bis in die Abendstunden (genaue Zeiten satzungsabhängig).
  • Breite des geräumten Streifens: i. d. R. mind. 1–1,5?m (je nach Satzung) auf Gehwegen.
  • Nachschneien/-eisbildung: nachräumen und nachstreuen erforderlich.

Geeignete Streumittel

  • Streusalz: Wirksam gegen Eis, jedoch umweltbelastend (Boden/Pflanzen/Haustiere). Viele Satzungen beschränken den Einsatz auf Ausnahmefälle (Eisregen, Glatteis).
  • Splitt/Sand: Griffigkeit ohne chemische Belastung, gut für Gehwege; nach der Frostperiode aufkehren.
  • Granulat (umweltfreundlich): Alternative mit guter Haftung, geringerer Umweltbelastung.

Praxis: Sicher und pflanzenschonend

  • Vor dem Frost: Gefährdete Zonen präventiv mit Splitt ausstatten.
  • Räumtechnik: Schaufel/Schieber; bei großen Flächen Kehrmaschinen oder Schneepflüge.
  • Pflanzenschutz: Salzarme Bereiche entlang von Hecken/Beeten wählen; Abtropfen von salzhaltigem Tauwasser vermeiden.

Regionale Hinweise

  • Bonn: Satzung sieht eingeschränkten Salzeinsatz auf Gehwegen vor; Augenmerk auf Hanglagen (z.?B. Venusberg) – rechtzeitig räumen.
  • Köln: Die AWB Köln arbeitet mit Prioritätenplänen; Anliegerpflicht auf Gehwegen bleibt bestehen – Splitt empfohlen.
  • Sankt Augustin: Rhein-Sieg-Kreis mit kommunalen Satzungen; Neubaugebiete benötigen klare Zugangsfreihaltung für Müllabfuhr und Zustellung.

Checkliste für Eigentümer

  • Schnee seitlich lagern, Einläufe freihalten.
  • Splitt/Sand bevorraten; Salz nur im Notfall.
  • Wiederholung bei Nachschnee/Eisbildung.
  • Dokumentation bei Dienstleisterbeauftragung (Zeiten, Flächen).

Fazit

Rechtssicherer Winterdienst setzt auf zeitnahes Räumen, umweltverträgliche Streumittel und die Beachtung lokaler Satzungen. Wir übernehmen Räum- und Streudienste im Raum Bonn, Köln und Sankt Augustin – zuverlässig und pflanzenschonend.

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