Brüder Berisha Team
Redaktion
Rechtliche Grundlage
Die Räum- und Streupflicht ist in kommunalen Straßenreinigungssatzungen geregelt und stützt sich auf Verkehrssicherungspflichten. Eigentümer bzw. Anlieger müssen Gehwege und Zugänge so sichern, dass sie gefahrlos nutzbar sind.
Wer ist zuständig?
- Anlieger/Eigentümer: Räumen und streuen Gehwege entlang des Grundstücks.
- Kommunen: Zuständig für Fahrbahnen je nach Satzung/Priorität (Hauptstraßen zuerst).
- Dienstleister: Können beauftragt werden, die Pflichten zuverlässig zu erfüllen.
Zeiten und Umfang
Die genauen Zeiten und Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der Stadt/Gemeinde.
- Räumen und streuen werktags ab ca. 7 Uhr, sonn-/feiertags ab ca. 9 Uhr bis in die Abendstunden (genaue Zeiten satzungsabhängig).
- Breite des geräumten Streifens: i. d. R. mind. 1–1,5?m (je nach Satzung) auf Gehwegen.
- Nachschneien/-eisbildung: nachräumen und nachstreuen erforderlich.
Geeignete Streumittel
- Streusalz: Wirksam gegen Eis, jedoch umweltbelastend (Boden/Pflanzen/Haustiere). Viele Satzungen beschränken den Einsatz auf Ausnahmefälle (Eisregen, Glatteis).
- Splitt/Sand: Griffigkeit ohne chemische Belastung, gut für Gehwege; nach der Frostperiode aufkehren.
- Granulat (umweltfreundlich): Alternative mit guter Haftung, geringerer Umweltbelastung.
Praxis: Sicher und pflanzenschonend
- Vor dem Frost: Gefährdete Zonen präventiv mit Splitt ausstatten.
- Räumtechnik: Schaufel/Schieber; bei großen Flächen Kehrmaschinen oder Schneepflüge.
- Pflanzenschutz: Salzarme Bereiche entlang von Hecken/Beeten wählen; Abtropfen von salzhaltigem Tauwasser vermeiden.
Regionale Hinweise
- Bonn: Satzung sieht eingeschränkten Salzeinsatz auf Gehwegen vor; Augenmerk auf Hanglagen (z.?B. Venusberg) – rechtzeitig räumen.
- Köln: Die AWB Köln arbeitet mit Prioritätenplänen; Anliegerpflicht auf Gehwegen bleibt bestehen – Splitt empfohlen.
- Sankt Augustin: Rhein-Sieg-Kreis mit kommunalen Satzungen; Neubaugebiete benötigen klare Zugangsfreihaltung für Müllabfuhr und Zustellung.
Checkliste für Eigentümer
- Schnee seitlich lagern, Einläufe freihalten.
- Splitt/Sand bevorraten; Salz nur im Notfall.
- Wiederholung bei Nachschnee/Eisbildung.
- Dokumentation bei Dienstleisterbeauftragung (Zeiten, Flächen).
Fazit
Rechtssicherer Winterdienst setzt auf zeitnahes Räumen, umweltverträgliche Streumittel und die Beachtung lokaler Satzungen. Wir übernehmen Räum- und Streudienste im Raum Bonn, Köln und Sankt Augustin – zuverlässig und pflanzenschonend.
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