Rechtlicher Rahmen: ErsatzbaustoffV, BBodSchV und LAGA M20
Seit dem 1. August 2023 gilt in Deutschland die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) zusammen mit der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Sie regeln bundesweit, wie mineralische Ersatzbaustoffe (z. B. Boden, Bauschutt, Straßenaufbruch) verwertet und eingebaut werden dürfen.
Die frühere Vollzugshilfe LAGA M20 wurde damit formal abgelöst. In der Praxis werden die daraus bekannten Zuordnungs- und Einbauklassen (häufig als Z-Klassen wie Z0, Z1.1, Z1.2, Z2 bezeichnet) aber in vielen Merkblättern, Gutachten und Annahmekriterien weiterhin genutzt.
DIN 18300 / ATV Erdarbeiten: Bodenklassen und Homogenbereiche
Neben der umweltrechtlichen Einstufung nach ErsatzbaustoffV/BBodSchV gibt es die ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“ (VOB/C). Sie regelt Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels – also eher die technische Bearbeitbarkeit und den Aufwand der Erdarbeiten, nicht die Schadstoffbelastung.
In älteren Fassungen der DIN 18300 wurden Boden und Fels in die bekannten Boden- und Felsklassen 1–7 eingeteilt. Stark vereinfacht:
- Bodenklasse 1: Oberboden (Mutterboden, humoser Boden).
- Bodenklasse 2: fließende, breiige Böden (sehr weich, schwer entwässerbar).
- Bodenklasse 3: leicht lösbare Böden (Sande, Kiese, lockere Gemische).
- Bodenklasse 4: mittelschwer lösbare bindige Böden (Lehm, Ton, stärker verdichtet).
- Bodenklasse 5: schwer lösbare Böden mit hohem Verdichtungsgrad und/oder Steinanteil.
- Bodenklasse 6: leicht lösbarer Fels.
- Bodenklasse 7: schwer lösbarer Fels.
Mit der Überarbeitung der VOB/C wurden diese Bodenklassen
ab 2015/2016 schrittweise abgeschafft und durch sogenannte
Homogenbereiche ersetzt. Ein Homogenbereich ist ein
begrenzter Bereich aus Boden und/oder Fels mit für die
eingesetzten Erdbaumaschinen
Für die Praxis bedeutet das: Viele ältere Gutachten, Leistungsverzeichnisse und Angebote sprechen noch von „Bodenklasse 3 nach DIN 18300“. In aktuellen Ausschreibungen sollen nach DIN 18300 dagegen Homogenbereiche mit Kennwerten beschrieben werden. Für Bauherren ist wichtig: Bodenklassen/Homogenbereiche steuern den Preis und Aufwand der Erdarbeiten, während LAGA-/Ersatzbaustoff-Klassen die Entsorgungs- und Verwertungsschiene abbilden.
Typische Materialgruppen
- Boden (Aushub, Mutterboden, lehmig/sandig)
- Bauschutt (Beton, Ziegel, Mörtel – idealerweise sortenrein)
- Straßenaufbruch (Asphalt – Achtung: teerhaltig = PAK-belastet, Sonderfall)
Unbelastet vs. belastet
Unverdächtiger Boden (z. B. aus Gärten ohne bekannte Altlasten) kann häufig verwertet werden, wenn die Grenzwerte der ErsatzbaustoffV/BBodSchV eingehalten sind und die Einbaubedingungen stimmen. Belasteter Boden (z. B. mit PAK, Schwermetallen oder Mineralölkohlenwasserstoffen) muss entsorgt werden – bei höheren Belastungen als gefährlicher Abfall.
Die Einstufung erfolgt über eine Analytik (z. B. Eluat- und Feststoffuntersuchung nach DIN). Viele Labore und Gutachter arbeiten weiterhin mit den aus LAGA M20 abgeleiteten Klassen, ordnen diese aber den neuen Vorgaben der ErsatzbaustoffV/BBodSchV zu.
Regionale Hinweise (Bonn, Köln, Sankt Augustin)
- Bonn: Die bonnorange AöR (früher EBB) und regionale Deponien/Recyclinghöfe veröffentlichen Annahmekriterien für Boden und Bauschutt. Für größere Mengen und Bauvorhaben ist in der Regel eine Probenahme mit Prüfbericht erforderlich.
- Köln: Die AWB Köln und private Entsorger haben eigene Annahmeregeln für Bauschutt und Boden. Insbesondere teerhaltiger Asphalt (PAK-belastet) wird getrennt erfasst und als gefährlicher Abfall behandelt.
- Sankt Augustin / Rhein-Sieg-Kreis: Es gelten kreisweite Leitlinien und Vorgaben der jeweiligen Deponie/Anlage. Häufig ist eine Voranmeldung mit Analytik nötig; sortenreine Trennung reduziert die Entsorgungskosten deutlich.
Praxis: Was ist erlaubt, was nicht?
- Erlaubt: Sortenreiner, unbelasteter Bauschutt (Beton/Ziegel) zur Verwertung in zugelassenen Recyclingbaustoffen; Boden mit unauffälligen Prüfwerten gemäß ErsatzbaustoffV/BBodSchV in geeigneten Einbauweisen.
- Nicht erlaubt: Vermischung von Bauschutt mit Gips, Bitumen, Holz, Dämmstoffen; Einbau von belastetem Boden ohne Genehmigung; teerhaltiger Asphalt als „Normalabfall“.
Checkliste für Bauherren
- Frühzeitig Probenahme beauftragen (Boden/Aufbruch) und Prüfwerte klären.
- Material sortenrein trennen (Beton, Ziegel, Asphalt, Boden).
- Wiegescheine und Entsorgungsnachweise dokumentieren.
- Regionale Annahmekriterien (Bonn/Köln/Rhein-Sieg-Kreis) und Vorgaben der Deponien/Entsorger beachten.
Fazit
Mit korrekter Klassifizierung nach ErsatzbaustoffV und BBodSchV, unter Berücksichtigung der in der Praxis weiterhin genutzten LAGA-Klassen und der Bodenklassifizierung nach DIN 18300 (Homogenbereiche), sowie einer sauberen Trennung der Stoffe sinken Entsorgungskosten und rechtliche Risiken. Wir beraten Sie zu Analytik, Logistik und gesetzeskonformer Verwertung im Großraum Bonn, Köln und Sankt Augustin.
