Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maßgebliche Vertragsgrundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Garten- und Landschaftsbau.
Stand: Dezember 2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Brüder Berisha Garten- und Landschaftsbau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Diese AGB gelten sowohl für einmalige Pflege- und Gestaltungsaufträge als auch für dauerhafte Pflegeabonnements.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Bei Online-Buchungen über die Website gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt erst durch die gesonderte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (per E-Mail) zustande.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 3 Ausführung und Witterung

1. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik (insb. DIN-Normen und FLL-Richtlinien) aus.

2. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

3. Witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. Frost, Starkregen, Hitze), die eine fachgerechte Ausführung unmöglich machen, verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Daraus entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist.

2. Erforderliche Medien (Wasser, Strom) sind vom Auftraggeber unentgeltlich in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.

3. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftraggeber unaufgefordert über den Verlauf von Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Telekommunikation etc.) sowie über unterirdische Einbauten zu informieren. Unterlässt er dies, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

2. Bei Pflegeabonnements ist das vereinbarte Entgelt monatlich im Voraus fällig.

3. Materialpreisschwankungen, die nach Vertragsschluss eintreten, können an den Auftraggeber weitergegeben werden, wenn zwischen Vertragsschluss und Ausführung mehr als 4 Monate liegen.

4. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 6 Abnahme und Mängelrüge

1. Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber angezeigt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung in Benutzung nimmt oder eine Abnahmefrist von 12 Werktagen verstreichen lässt.

3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Gewährleistung und Anwuchsgarantie

1. Für Bauleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß BGB (5 Jahre bei Bauwerken, 2 Jahre bei sonstigen Werken).

2. Für Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie nur übernommen, wenn die Fertigstellungspflege und die Entwicklungspflege für mindestens ein Jahr durch den Auftragnehmer beauftragt wurden.

3. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse (z. B. Dürre, Frost), Schädlinge oder unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Pflanzen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

2. Eingebaute Materialien, die nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden, können bei Zahlungsverzug demontiert werden.

§ 9 Kündigung von Pflegeabonnements

1. Pflegeabonnements werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Sie sind von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündbar.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 11 Streitbeilegung und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

3. Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.